Nachdem die Planung des Hauses soweit abgeschlossen ist, haben wir heute die Unterlagen für den Bauantrag unterzeichnet. Wir haben uns dazu entschlossen einen Bauantrag statt einer Bauanzeige zu stellen, da unser Höhenbezugspunkt unseres Grundstücks unterhalb der geplanten Straßenmitte gesetzt wurde und wir deshalb einen Befreiungsantrag stellen wollen.
Die Höhenbezugspunkte wurden zu einer Zeit festgesetzt als der Altbestand auf unserem Grundstück noch vorhanden war. Wir wollen das Haus nicht unterhalb der Straßenhöhe bauen, da ansonst zu befürchten ist, dass das Regenwasser von der Straße in Richtung des Hauses läuft. Nun könnte man den Sockel des Hauses „einfach“ ein paar Zentimeter erhöhen um somit die Differenz zwischen der Straßenhöhe und dem Haus auszugleichen, das ist in unserem Fall jedoch nicht möglich. Unser geplantes Haus hat eine Höhe von 8,95m. Erlaubt sind nach B-Plan 9m, somit haben wir 5cm Spielraum. Die Straße (58,82 üNN) liegt jedoch 22cm über dem Bezugspunkt unseres Grundstücks (58,60m üNN), sodass selbst im besten Fall die Straße noch 17 cm höher als unser Hauseingang ist. Diese Problematik betrifft das halbe Baugebiet, weshalb wir die Situation zusammen mit unserem Bauträger der Gemeinde Kisdorf geschildert haben. Diese hat das Anliegen sodann im Bau- und Planungsausschuss besprochen und Folgendes beschlossen:
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Kisdorf beschließt, dass grundsätzlich jedem Befreiungsantrag im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 37 stattgegeben wird, sofern das betroffene Grundstück tiefer liegt als die vor dem Grundstück befindliche Straße. In diesen Fällen soll zum Schutz der Häuser vor Niederschlagswasser als Höhenbezugspunkt das Straßenniveau gelten.
Das bedeutet jedoch auch, dass wir abweichend vom B-Plan bauen und somit einen formellen Befreiungsantrag stellen müssen. Dieser muss an den Kreis Bad Segeberg gestellt werden, statt an die Gemeinde, und bedeutet auch, dass der Kreis bis zu 3 Monate Zeit hat, diesen zu prüfen. Bei einer Bauanzeige, hätte die Gemeinde zur Prüfung nur einen Monat Zeit.
Merke:
- Bauantrag geht an den Kreis und kann bis zu 3 Monate dauern
- Bauanzeige geht an die Gemeinde und kann bis zu 1 Monat dauern