✍️Bauantrag / Bauanzeige die Zweite

Aufgrund der abweichenden Auffassung des Kreises im Vergleich zur Gemeinde hatte unser Bauantrag keine Aussicht auf Erfolg. Daher wurde das Haus, insbesondere in Bezug auf die Höhe, umgeplant und ein neuer Antrag zur Unterschrift vorbereitet. Diesmal haben wir eine Bauanzeige eingereicht. Das bedeutet: Nach Erhalt hat die Gemeinde einen Monat Zeit für die Überprüfung.

Da wir aber keine Eingangsbestätigung erhielten, rief ich bei der Gemeinde an und erhielt die Antwort: Man habe unsere Genehmigungsfreistellung erhalten, habe aber zu viel zu tun und schaffe es nicht, uns eine Eingangsbestätigung per Post zu senden. Laut der Landesbauordnung (LBO) für das Land SH §62 ist die Gemeinde aber dazu verpflichtet. Nachdem ich die gute Dame am Telefon aufklärte, haben wir immerhin eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Eingang 8. April 2025! Bedeutet: Bis 8. Mai 2025 hat die Gemeinde Zeit!

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